Energieausweis für Ihre Immobilie – rechtssicher & unverzichtbar.
Ob Verkauf oder Vermietung – ein gültiger Energieausweis ist Pflicht. Er informiert Interessenten über den Energieverbrauch und die Effizienz einer Immobilie. Als Immobilienmakler in Mülheim unterstütze ich Sie bei der schnellen, rechtssicheren Erstellung und sorge dafür, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden.
Der Energieausweis ist mehr als nur ein Dokument – er schafft Transparenz für Käufer und Mieter und beeinflusst den Wert einer Immobilie erheblich. Eigentümer, die ohne Energieausweis verkaufen oder vermieten, riskieren Abmahnungen und Bußgelder. Deshalb begleite ich Sie von der Datenerfassung bis zur Ausstellung des Energieausweises, abgestimmt auf Ihre Immobilie.
Je nach Objektart und Baujahr wird zwischen Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis unterschieden. Ich prüfe, welcher Typ für Ihre Immobilie vorgeschrieben ist, und organisiere die Ausstellung. Damit sparen Sie Zeit, vermeiden Fehler und erfüllen die rechtlichen Pflichten stressfrei.
Erfahren Sie im Detail, welcher Energieausweis für Ihre Immobilie notwendig ist, welche Unterlagen Sie benötigen und wie der Ablauf funktioniert. Die wichtigsten Informationen finden Sie in den folgenden Bereichen:
Es gibt grundsätzlich zwei Arten von Energieausweisen, die sich in ihrer Aussagekraft unterscheiden. Der Verbrauchsausweis basiert auf den Energieverbrauchswerten für Heizung und Wasser aus den Abrechnungsperioden der letzten drei Jahre und ist daher stark vom individuellen Nutzerverhalten geprägt. Der Bedarfsausweis hingegen basiert auf einem technischen Gutachten, das den Zustand der Bausubstanz, der Fenster und der Anlagentechnik bewertet und einen theoretischen Energiebedarf errechnet.
Als Eigentümer eines Wohngebäudes mit mehr als 4 Wohneinheiten können Sie zwischen beiden Varianten wählen. Für Wohngebäude mit maximal 4 Wohneinheiten besteht Wahlfreiheit, wenn der Bauantrag nach dem 1. November 1977 gestellt wurde oder mindestens der Standard der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 eingehalten oder das Haus durch nachträgliche Modernisierungsmaßnahmen auf diesen Stand gebracht wurde. Für alle anderen Immobilien ist der Bedarfsausweis vorgeschrieben.
Sollten Sie nicht sicher sein, welchen Ausweis Sie benötigen, beraten wir Sie gerne.
Grundsätzlich trägt der Auftraggeber die Kosten für den Energieausweis, was meist der Eigentümer der Immobilie ist. In einer Wohnungseigentumsgemeinschaft ist es Aufgabe des Hausverwalters, einen gültigen Energieausweis für das gesamte Haus vorzuhalten, und die Kosten werden von allen Eigentümern anteilig getragen.
Auch beim Verkauf oder der Vermietung einer Eigentumswohnung ist ein Energieausweis erforderlich. Der Energieausweis wird jedoch nicht spezifisch für eine einzelne Wohnung erstellt, sondern immer für das gesamte Gebäude, in dem sich die Wohnung befindet. Das bedeutet, dass beim Verkauf einer Erdgeschosswohnung und dem Verkauf einer Dachgeschosswohnung im selben Gebäude jeweils derselbe Energieausweis gilt, obwohl der Energieverbrauch in beiden Wohnungen sehr unterschiedlich sein kann.